In jede Interim-Vereinbarung gehört ein benanntes Nachfolgeprodukt mit Umfang und Preis, vereinbart bei Mandatsbeginn und nicht am Ende. Interim soll Interim bleiben. Dafür muss beim Einstieg feststehen, was danach kommt — sonst endet das Mandat mit einer Lücke, die beide Seiten überrascht.
Form 4 trägt einen benannten Aufschlag auf den Beratersatz. Nicht weil sie länger dauert, sondern weil wir dort haften. Wer Verantwortung zum Preis von Mitarbeit verkauft, hat sich verrechnet und merkt es erst, wenn etwas schiefgeht.
Abrechnung über einen Monatsretainer mit festem Tagekontingent, nicht nach Aufwand. Sie bekommen Planbarkeit und einen Ansprechpartner, der verfügbar ist, statt einen, der für jede Stunde eine Freigabe braucht. Wir bekommen eine Auslastung, mit der wir die Verfügbarkeit überhaupt zusagen können. Tage über dem Kontingent werden zum vereinbarten Tagessatz abgerechnet, nach vorheriger Abstimmung. Die Laufzeit ist befristet und wird ausdrücklich verlängert, nicht stillschweigend.
Jedes Mandat endet mit einer dokumentierten Übergabe. Das ist keine Formalie, sondern der Teil, an dem sich entscheidet, ob die Arbeit bleibt. Enthalten sind: der Stand bei Übergabe, die offenen Punkte mit benannter Verantwortung, die laufenden Verträge und Zusagen, die Entscheidungen der Mandatszeit mit ihrer Begründung — und die Empfehlung, was als nächstes zu tun ist, benannt als Vorhaben mit Umfang.
Die Mandatsform wird schriftlich benannt. Ein Wechsel der Form ist ein neuer Vertrag und kein Nachtrag.
Die Projektleitung erfolgt nach dem IPMA-Kompetenzmodell. Das bedeutet praktisch: benannte Rollen, dokumentierte Entscheidungen, nachvollziehbare Statusberichte und ein Risikoregister, das gepflegt wird statt einmal erstellt. Sie bekommen kein Format, das wir uns ausgedacht haben, sondern eines, das prüfbar ist.